Autofahrer sollen nicht für den ÖPNV zahlen
Herrentunnel handelt wie im Gesetz vorgeschriebenStadt verlangt gesetzwidriges Verhalten
Auswirkung des ÖPNV Urteils
Liebe Kunden des Herrentunnels,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
werte Autofahrerinnen und Autofahrer,
einige Fakten liegen uns am Herzen. Diese sollten Sie kennen:
- Wir haben vor kurzem mit einem offenen Brief an die Hansestadt Lübeck eine stabile Maut bis Anfang 2011 vorgeschlagen. Unser Ziel war und ist es, Sie als Autofahrer / Tunnelnutzer und Bürger an der positiven Gerichtsentscheidung zu beteiligen. Aber das geht nur, wenn auch die Stadtbusse - wie gesetzlich vorgeschrieben - Maut bezahlen. So zahlen in Rostock die Busse selbstverständlich im Einklang mit dem Gesetz Maut für die Be- und Abnutzung des Warnowtunnels.
- Die Hansestadt Lübeck ist jedoch der Überzeugung, dass die Maut für Stadtbusse pauschal aus den Bundesmitteln, die zweckgebunden für die Errichtung des Herrentunnels bereitgestellt wurden, erfolgte. Doch dies ist laut dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Gesetz her nicht vorgesehen. Die 90 Mio. Euro Bundesmittel, der sogenannte "Sockelbetrag", waren ein Baukostenzuschuss in Höhe dessen, was der Bund für eine neue Brücke hätte aufwenden müssen. Die darüber hinausgehenden Kosten für die Tunnellösung wurden privat vorfinanziert und werden durch die Mautgebühr von allen Nutzern Zug um Zug zurückgezahlt.
- Für eine Freistellung von der Busmaut würden binnen 30 Jahren Kosten in Höhe von etwa elf Mio. Euro auflaufen, welche nach Meinung der Hansestadt Lübeck aus dem Sockelbetrag zu zahlen sind und somit nicht zur Reduzierung der Baukosten im Sinne des Geldgebers, der Bundesrepublik Deutschland, und zum Wohle/Vorteil der Autofahrer genutzt werden können. Damit ignoriert die Hansestadt Lübeck gesprochenes Recht: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig besagt eindeutig, dass die Lübecker Stadtbusse nicht mit dem Steuergeld des Bundes bezahlt werden dürfen!
- Doch genau das will die Hansestadt Lübeck: Die Hansestadt Lübeck soll von allen Kosten freigestellt sein und Sie, als Autofahrer, sollen nach der Rechtsansicht der Hansestadt Lübeck anstelle dessen dafür mehr Maut pro Durchfahrt für die Gegenfinanzierung der freien Fahrt von Lübecks Stadtbussen zahlen.
- Das Argument der Hansestadt Lübeck, sie hätte die Maut für die Busse bereits bezahlt, ist nicht richtig. Der Sockelbetrag wurde für den Tunnelbau verwendet. Die Hansestadt Lübeck hat gegenüber dem Land, welches für die Administration des Sockelbetrages zuständig ist, bereits offiziell 86 Mio. Euro als Baukostenzuschuss deklariert; belegt und dokumentiert vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig. Eine andere Verwendung des Sockelbetrages war und ist rechtlich nicht möglich.
- Das Oberverwaltungsgericht hat klar erkannt, dass die Hansestadt Lübeck eben noch nicht die Maut für die Busse im Voraus bezahlt hat und sie auch nicht aus dem Sockelbetrag zahlen darf. Klar nach dem Grundsatz: Jeder zahlt seine eigene Maut/ für die Benutzung.
- Wir haben uns bei unserem Handeln an die Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums und des Wirtschaftsministeriums des Landes Schleswig Holstein gehalten.
In den letzten Jahren haben wir mehrfach versucht, eine Lösung zu finden und werden auch zukünftig versuchen, lösungsorientierte Vorschläge einzubringen.
Wir setzen weiterhin auf Diskussion und Dialog mit den Verantwortlichen der Hansestadt Lübeck.
Wir machen uns weiterhin stark dafür, die Maut bis Anfang 2011 stabil zu halten. Damit Sie als Autofahrer entlastet werden.
Versprochen!
Ihre Herrentunnel GmbH & Co. KG